Was muss man zur elektronischen Signatur wissen?
Es gibt verschiedene elektronische Signaturen: einfache elektronische Signatur, fortegeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur.
einfache elektronische Signatur (EES)
Die einfache elektronische Signatur hat nur ein sehr geringes Sicherheitsniveau und kann nicht die handschriftliche Unterschrift ersetzen. Sie kann zum Beispiel mit Hilfe einer in ein Dokument eingefügte Grafik eine Unterschrift ersetzen. Alternativ reicht der Name am Ende einer E-Mail. Diese Unterschriftsform wird z.B. für Verträge, Dokumentationen, Bestellungen und Protokolle verwendet. Sie kommt bei mehr als 80% aller elektronischen Signaturen zum Einsatz.
fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
Diese Unterschriftsform wird z.B. bei Gesellschaftsverträgen, Patent-, Marken oder Urheberrechtsverträgen verwendet.
- Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
- Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
- Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
- Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.
qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- Weist sämtliche Merkmale der Fortgeschrittenen Elektronischen Signatur auf.
- Bedarf zusätzlich eines qualifizierten Zertifikats, das von einem anerkannten Anbieter ausgestellt wird.
- Zusätzliche Validierung: Hardware (Chipkarte, Kartenleser) Code per SMS, PIN-Eingabe