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Lieferkettenmanagement

Was bedeutet "Lieferkettengesetz"?

Der Begriff "Lieferkettenmanagement" ist ein zusammengesetzter Begriff. Er besteht aus den Begriffen: Liefer + Ketten + Management. Darunter wird die Überwachung der Lieferketten in Unternehmen verstanden. Eine Lieferkette (vgl. §2Absatz5) umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind, von der Rohstoffgewinnung, bis zur Lieferung an den Endkunden. Sie bezieht sich auf den eigenen Geschäftsbereich, unmittelbare Zulieferer und mittelbare Zulieferer.

Das Lieferkettengesetz wird auch als Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG, bezeichnet. Es hat das Ziel die internationale Menschenrechtslage zu verbessern. Das Gesetz legt Anforderungen fest für ein verantwortliches Management von Lieferketten für Unternehmen. Es schafft einen gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen angepasst an international anschlussfähige Anforderungen. Das Lieferkettengesetz enthält einen Katalog international anerkannter Menschenrechtsübereinkommen und "übersetzt" diese in Verhaltensvorgaben für Unternehmen. Eine Auffangklausel deckt rechtswidrige Verstöße ab.

Sorgfaltspflichten - Unternehmenspflichten:

Risikomanagement, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Risikoanalyse, Beschwerdeverfahren, Dokumentations- und Berichtspflichten

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Welche Unternehmen sind betroffen?

Es betrifft:

  • in Deutschland ansässige Unternehmen: Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungs- oder Satzungssitz
  • im Ausland ansässige Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland

Langfristig führt für SIE als Unternehmen kein Weg am Lieferkettengesetz vorbei. Es muss nachgewiesen werden, dass die Produktion, Herstellung von Produkten unter Einhaltung der Menschenrechte, und Umweltstandards nachhaltig und fair erfolgt.

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Lieferkettenmanagement als Teil einer digitalen Plattform?!

Das Lieferkettenmanagement und die entsprechenden Anforderungen lassen sich sehr gut mit der TQG businessApp platfom.® abbilden. Die Plattform hat eine intuitive Benutzeroberfläche und kann in zahlreichen Sprachen global eingesetzt werden. Es gibt Möglichkeiten zur Produktansicht, Akten Einsicht, Controlling und einen Prozess zur Selbstauskunft des Lieferanten.

  • Aufgabe & Funktion: digitale Hinweisgeber- und Beschwerdeplattform.
  • Zielgruppe: Mittelstand & Großkonzerne
  • Vorteile: Menschenrechte wahren, Skandale verhindern, Hinweisgeber schützen, Umsatzverluste reduzieren, rechtliche Anforderungen erfüllen (EU-Whistleblowing-Richtlinie und Lieferkettengesetz), Freigaben durch eine elektronische Signatur

Wie ist der aktuelle gesetzliche Stand zum Lieferkettengesetz?

Die Bundesregierung hat am 11. Juni 2021 den Gesetzentwurf zum Lieferkettengesetz beschlossen. Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Es stärkt den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten und sorgt für die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards.


Unternehmen müssen für die Einhaltung der Menschenrechte auf der gesamten Lieferkette sorgen.



Sie müssen u.a. Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten.



Ab 2023 wird das Gesetz in Deutschland für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen gelten.

Ab 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen.

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