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Digitales Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem für Whistleblower und Hinweisgebende

Das Hinweisgebersystem ist ein vertraulicher Kommunikationskanal, über welchen mögliche Verstöße (z.B. rechtliche oder ethische Verstöße) gemeldet werden können. Fehlverhalten oder Regelverstöße in Unternehmen sind hierdurch von Mitarbeitern oder außenstehenden Parteien zu melden. Ein Hinweisgebersystem schützt die Meldeperson(en).

Das Hinweisgebersystem hilft um Korruption, Betrug und Verstöße allgemeiner Art aufzudecken. Über die Software können Firmen auf Verstöße innerhalb des Betriebes hingewiesen werden. Dadurch können Mitarbeiter auf vertraulicher Basis ihre Bedenken zu einer Gegebenheit äußern ohne daraufhin Repressalien oder andere Nachteile befürchten zu müssen. Ein Gegensteuern, um Schaden für das Unternehmen zu mindern oder gänzlich zu vermeiden, ist somit möglich.

Einführung eines Hinweisgebersystems in Deinem Unternehmen:

  • Analyse der regulatorischen Besonderheiten für Dein Unternehmen
  • Umsetzung eines genau auf Deine Bedürfnisse angepassten Hinweisgebersystems
  • Bereitstellung von Schulungen & Support bei der Inbetriebnahme und Nutzung des Systems

Informanten die einen Verstoß digital oder analog melden benötigen einen besonderen Schutz, denn häufig werden vertrauliche und personenbezogenen Daten in einer Verstoßmeldung mitgeteilt. Ein Hinweisgebersystem schützt die Meldeperson(en) durch die zur Verfügungstellung dieses vertraulichen Kommunikationskanals.

Neben der Meldung über ein digitales Beschwerdesystem können Verstöße auch telefonisch, per E-Mail, auf dem Postweg oder persönlich angenommen werden. Die zur Verfügungstellung eines Hinweisgebersystem ist für Firmen in Deutschland (abhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden) mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gesetzlich vorgeschrieben.

Damit das Whistleblowing System ein Erfolg wird

Tipps für eine gelungene Umsetzung:
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Vertrauen schaffen
Mitarbeitende müssen Vertrauen in die interne Meldestelle haben. Daher sollte der Arbeitgeber umfassend über die Meldestelle informieren, über die vertrauliche Behandlung der eingegangenen Hinweise und den Schutz der Hinweisgebenden
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Benutzerfreundlichkeit
Meldekanäle müssen so attraktiv und einfach wie möglich gestaltet und auf die Vorlieben der Beschäftigten ausrichtet sein. Das Hinweisgebersystem sollte digital (IT Tool, eMail) sowie analog (Büro, Hotline) erreichbar sein.
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Anonymität und Sicherheit
Die Identität des Hinweisgebers sowie der Personen oder Personengruppe, die Gegenstand der Meldung sind, müssen geschützt werden. Maximale Sicherheit und Anpassbarkeit für alle Organistationsformen bereitstellen.

Der Hinweisgeberprozess

Die Verstoßmeldung erfolgt zumeist in folgenden sukzessiven Schritten:

  1. Hinweisgebende(r): Eine Person/mehrere Personen beobachtet einen Verstoß oder wird über einen Verstoß in Kenntnis gesetzt.
  2. Verstoßmeldung: Die Person meldet einen Verstoß. Dies kann über unterschiedliche Kommunikationskanäle stattfinden (über ein elektronisches Hinweisgebersystem, E-Mail, Postweg, Telefon, persönlich).
  3. Überprüfung: Die geschilderte Meldung wird auf Korrektheit und Vollständigkeit geprüft.
  4. Bekanntgabe: Basierend auf der Überprüfung der Verstoßmeldung wird eine Bekanntgabe vorgenommen und entsprechende Handlungen eingeleitet.
  5. Folgehandlungen: Nach einer Bekanntgabe können weitere Details zu dem Verstoß aufkommen (z.B. weitere Personen die Wissen zu dem Verstoß haben oder zu Verstößen die in dessen Zusammenhang stehen). Auch diesen Hinweisen muss dann nachgegangen werden.
Hinweisgebersystem TQG

Das Hinweisgebersystem der TQG

  • EU-Whistleblower konform
  • Keine Höchstgrenze der Anzahl an Verstoßmeldungen

Die technische Basis für Dein Hinweisgebersystem

  • Managed Cloud in Deutschland
  • ISO 27001 zertifiziert


Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem für Deine Compliance-Management Plattform

Hinweisgebersysteme sind im Bereich Compliance anzusiedeln und sind daher bestenfalls immer Teil eines Compliance-Management-Systems.

Das Hinweisgebersystem ermöglicht es Unternehmen, ihre eigenen internen Abläufe kritisch zu untersuchen. Ein positiver Effekt hiervon kann die Meldung von Mitarbeitern sein, da sich diese nun in die Lage versetzt sehen, dass ihre Sichtweise vom Unternehmen ernstgenommen wird und sich das Unternehmen an die Compliance-Rechtlinien hält. Damit ist das Hinweisgebersystem auch in besonderem Maße geeignet die Vorgaben im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu erfüllen.

Ein Hinweisgebersystem kann auch zur Prävention späterer öffentlicher Negativ-Meinungen oder sogar von Bußgeldern beitragen. Eine berechtigte Verstoßmeldung wirkt in diesem Falle als Warnsignal bevor der Fall weitere und tiefgreifendere Konsequenzen im Compliance nach sich führt.

The Quality Group – Die interne Meldestelle für Dein Unternehmen

The Quality Group bietet die Funktion einer internen Meldestelle teilweise oder voll zu übernehmen an. Hierdurch ist gewährleistet, dass jede Meldung vertraulich gehandhabt wird da eine externe Person (dem Unternehmen nicht angehörigen und intern bekannten Person) sich dem Fall annimmt.
Wir bieten Dir ein modulares Hinweisgebersystem nach Deinen Anforderungen und Wünschen.

Preise

Preisetabelle für Dein Hinweisgebersystem

Unternehmen bis 249 Mitarbeiter Unternehmen bis 499 Mitarbeiter Unternehmen ab 500 Mitarbeiter
Die monatlichen Kosten 115 Euro /mtl. 155 Euro /mtl. 239 Euro /mtl.
Einrichtung des Hinweisgebersystems ab 500 Euro ab 500 Euro ab 500 Euro
Betreuung der Verstoß-Meldung (Meldestellenbeauftragter)
Aufsicht des Meldekanals
Einstufung des Melde-Verstoßes
Kommunikation zu Ihnen
Zusatz-Leistungen      
A) Individuelle Gestaltung (Firmenlogo, Firmen-Farben)
B) Schulungen für Mitarbeiter (online)

Das Hinweisgebersystem der The Quality Group findest Du hier:
    Hinweisgebersystem

Häufige Fragen (FAQs) zum Hinweisgebersystem

Wer ist für die Bereitstellung eines Hinweisgebersystems verantwortlich?
  • Die Geschäftsführung ist für die Bereitstellung eines Hinweisgebersystems verantwortlich. Es ist jedoch zulässig, diese Aufgabe an eine andere Person zu delegieren.
Welche Unternehmen sind verpflichtet, ein Hinweisgebersystem bereitzustellen?
  • Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten.
Wer darf einen Verstoß über ein Hinweisgebersystem melden?
  • Alle natürlichen Personen und Beschäftigten, unabhängig vom Geschlecht, sind dazu berechtigt. Dies schließt auch externe Mitarbeitende, wie beispielsweise Leiharbeitnehmer, ein.
Wie hoch ist der Aufwand für die Implementierung eines Hinweisgebersystems?
  • Mit dem Hinweisgebersystem von The Quality Group entfällt der gesamte Aufwand für Sie, da wir alle Meldungen über Verstöße vorbereiten. Unser Hinweisgebersystem ist eine leistungsstarke Lösung zu einem attraktiven Preis.
Welche Vorteile bietet das Hinweisgebersystem von The Quality Group?
  • Eingehende Meldungen über Verstöße werden von uns intern entgegengenommen und auch direkt von uns bearbeitet. Dadurch wird der für Sie erforderliche Aufwand minimiert.
  • Sicherheit: Alle bereitgestellten Daten werden streng vertraulich behandelt, der Zugriff ist gesichert und hierfür wird eine Managed Cloud in Deutschland genutzt.
  • Das Hochladen von Dateien im Hinweisgebersystem ist sowohl bei der ersten Meldung eines Verstoßes als auch später im geschützten persönlichen Login-Bereich möglich.
  • Das System kann modular angepasst und exakt auf Ihre internen und externen geschäftlichen Anforderungen zugeschnitten werden.
  • Sie erhalten alle sechs Monate eine Zusammenfassung mit der Anzahl der eingegangenen Meldungen sowie der Bearbeitungsdauer und dem aktuellen Status der einzelnen Meldungen.
Wie lange dauert es, bis The Quality Group nach der Übermittlung der Daten über das Meldeformular Kontakt aufnimmt?
  • Die Kontaktaufnahme über das Hinweisgebersystem erfolgt innerhalb von 7 Werktagen.
Gibt es eine Aufbewahrungspflicht für Meldungen?
  • Ja, Meldungen müssen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt werden. Danach müssen die Daten gelöscht werden.
In welchen Sprachen wird das Hinweisgebersystem angeboten?
  • Das Hinweisgebersystem wird derzeit auf Deutsch und Englisch angeboten. Weitere Sprachen können jederzeit problemlos hinzugefügt werden – kontaktieren Sie uns einfach.
Kontakt zur TQG

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