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beA: Nahtlose Integration des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs in LCM

(Böblingen) Die TQG businessApp platform® LCM integriert das persönliche beA-Postfach von Anwälten und Unternehmensjuristen in die Ablage- und Organisationsprozesse rund um Verträge, Akten, Informationen und Dokumente. Anwender nutzen nun LCM um diese Vorteile mit der Effizienz und ihren Prozessen im Unternehmen zu kombinieren.

LCM & beA – besonders einfache Anwendbarkeit

  • einmalige technische Installation mit einem von der BRAK ausgehändigten Client-Zertifikat
  • jeder Syndikus meldet sich einmal mit seiner beA-Card-ID am System an
  • direkte Nutzung des eigenen beA in LCM mit direkter Ablage & Weiterleitung von E-Mails zu Akten, Verträgen, Klienten, Partnern etc.

LCM wird zur Nachrichtenzentrale: einfach und sicher!

Mit dem LCM beA Addon können LCM-Anwender direkt innerhalb der Akte auf ihr beA-Postfach zugreifen und Nachrichten vollständig und revisionssicher unter LCM ablegen. Zur Authentifizierung gegenüber dem beA-Postfach kommt der persönliche Schlüssel (vgl. beA-Karte) des Anwenders zum Einsatz. Dieser ist über eine weitere PIN oder Passwort geschützt. Innerhalb des beA-Postfachs können die Anwälte ihre Nachrichten direkt über einfache Bedienvorgänge auswählen und einschließlich aller Anhänge unter LCM zur Archivierung oder zur weiteren Bearbeitung ablegen.

LCM unterstützt bei allen wichtigen Vorgängen in der Kommunikation und bzgl. der geltenden Ablagepflichten in höchster Verbindlichkeit und Effizienz. Wie dargestellt umfasst dies den Weg aus dem beA-Postfach in das LCM System sowie das Erstellen neuer Nachrichten direkt aus Akte oder Vertrag. Dabei können LCM Dokumente bequem direkt in neue beA Nachrichten eingefügt werden.

Hintergrund beA – das besondere elektronische Anwaltspostfach

Das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) dient zur Unterstützung und Abwicklung der gesamten Kommunikation zwischen Gerichten, Behörden und Anwälten. Die neue Kommunikationsplattform löst das bisherige „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) ab, über das Gerichte in Deutschland bisher (jedoch nur in eingeschränkter Abdeckung) auf elektronischem Wege erreichbar waren.

Ab 1.1.2018 sind Rechtsanwälte verpflichtet, über ein (oder bei mehreren Mandaten über mehrere) beA Postfach zu verfügen und darüber Nachrichten empfangen zu können. Dabei gelten für Unternehmensjuris-ten/Syndikusrechtsanwälte die Ablagepflichten von Nachrichten/Informationen entsprechend gesetzlicher und unternehmensspezifischer Richtlinien. Dies kann eine gesicherte und strukturierte (recherchierbare) Abla-gemöglichkeit in der Rechtsabteilung mittels einer elektronischen Aktenverwaltung in höchstem Maße sicherstellen.

Weitere Informationen: www.brak.de 

beA: Nahtlose Integration des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs in LCM