Der IFRS - International Financial Reporting Standard – stellt hohe Anforderungen an Buchungs- und Kalkulationssysteme. Die Standards IFRS15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) und IFRS 16 (Leasingverhältnisse) werden ab 2018 bzw. 2019 neu geregelt.
Mit IFRS 15 & 16 liegt eine neue Generation von Standards vor, die bezüglich Bilanzierung zu fundamentalen Änderungen führen.
Mit dem Rechnungslegungsstandard wurden zum 28. Mai 2014 die wesentlichen bis dahin geltenden Regelungen bezüglich der Darstellungen von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen in dem neuen Standard zusammengefasst. Gemäß IFRS 15 müssen Unternehmen seit dem 1. Januar 2018 die Umsätze in ihrer Rechnungslegung anders abbilden, wenn sie Produkte und die zugehörige Dienstleistung im Paket anbieten (Mehrkomponentenverträge). Das erlaubt bzw. erfordert die Zerlegung vertraglich geregelter Leistungsverpflichtungen in einzeln nutzbare Teile, so wird z. B. ein bei einem Mobilfunk-Vertrag mitgeliefertes Endgerät trotz Bündelung/Kopplung an die Vertragslaufzeit zu einer separaten Leitungsposition, die ab Nutzbarkeit voll zu realisieren ist. Das dargestellte Verfahren entkoppelt Umsatzrealisierung und Rechnungsstellung und stellt somit neue Anforderungen an die IT seitige Verarbeitung und Erfassung der Leistungsverpflichtungen.
Im Januar 2016 wurde eine Neuregelung (ersetzt IAS 17 und IFRIC 4) zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen veröffentlicht, die für Berichtsperioden beginnend nach dem 1. Januar 2019 gilt. Der Standard enthält wichtige Änderungen, wie z.B. die Vorgabe Leasingverträge grundsätzlich beim Leasingnehmer bilanziell im Rahmen des sog. „Right-of-Use Approach“ als Vermögenswert zu erfassen oder auch die entfallende Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen für den Leasingnehmer wie z. B. Mietverhältnisse, bei Anmietung von Geräten, Kopierern, Büroflächen oder Firmenwagen. Alle bestehenden Leasingverträge müssen einer Überprüfung und Neubewertung unterzogen und die bisher nicht dokumentierten Daten für die Rechnungslegung erfasst werden.
Ähnlich den Regelungen nach IAS17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse werden während der Laufzeit des Leasingvertrages die Leasingverbindlichkeiten finanzmathematisch fortgeschrieben. Während dabei das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, führt dies zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrages. Das heißt:
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