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Ob personalisierte Werbung oder intelligentes Zuhause - in jedem Lebensbereich spielen Daten eine große Rolle. Sie sind wertvoll und es gilt sie zu schützen. In Europa bestimmt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Umfang und die Maßnahmen, die zu treffen sind, um einen sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
So gehört auch der Datenschutz zu einem Rechtsgebiet mit einem sehr hohen Stellenwert, dessen Einhaltung seitens der Unternehmensführung sichergestellt werden muss. Datenschutz ist abstrakt und schwer fassbar. Personenbezogene Daten können weitergegeben und trotzdem gleichzeitig weitergenutzt werden. Zu berücksichtigen ist auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Um dieses Recht zu sichern, ist es erforderlich, dass gewisse Grundprinzipien berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt wird. Denn auch die KI muss regelmäßig mit Datensätzen gefüttert werden, um dazuzulernen; darunter können auch personenbezogene Daten sein.
Die Verarbeitung dieser Daten reguliert, wie eingangs erwähnt, die DSGVO. Unternehmen müssen in der Lage sein, die Einhaltung der Grundsätze, die sich aus der DSGVO ergeben, nachzuweisen. Im Gegenzug honoriert die Verordnung an unterschiedlichen Stellen von Unternehmen erbrachte risikominimierenden Maßnahmen.
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❕ Ausreden gibt’s nicht – jetzt packen wir die Digitalisierung an!
❓ Aber wie geht das konkret?
❓ Was muss ich beachten?
❓ Welche Risiken und Gefahren gibt es, wenn ich es nicht mache?
❓ Wie fülle ich eine Datenschutzorganisation mit Leben?
Die Antworten auf diese Fragen lieferte Violetta Weber (Senior Data Privacy Expert) im Digital Opening der Unternehmensjuristen-Konferenz 2021 am 18. Januar 2021.
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In einem Kommentar äußert sich Steffen Schaar, Mitglied der Geschäftsleitung von The Quality Group GmbH, zur medialen Aufregung rund um die DSGVO und präsentiert Ideen, den An- und Herausforderungen erfolgreich zu begegnen.
So schreibt er beispielsweise: "Plakativ gesagt: „Nicht das Medium ist der Maßstab, sondern die Mitarbeiter sind es. Deren Handeln im Sinne transparenter Dokumentation, Ablage und Einhaltung von Organisationsprozessen lässt die EU-DSGVO ordnungsgemäß in den Unternehmen verankern“. Dann ist sie keine Bedrohung, sondern vielmehr Nutzen im Sinne von Daten(schutz), sorgfältigem Umgang mit sensiblen Personendaten, und auch in Bezug der Löschung von Daten."
Datenschutz-Grundverordnung
Am 25.05.2018 ist die EU-Datenschutzverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Die DS-GVO gestaltet den Datenschutz in Deutschland grundlegend neu. Es wird nicht nur der Bußgeldrahmen um etwa den Faktor 60 erhöht, sondern auch die Anforderungen an die Organisation und die Dokumentation im Datenschutz grundlegend erweitert.