Es gibt verschiedene elektronische Signaturen: einfache elektronische Signatur, fortegeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur.
einfache elektronische Signatur (EES)
Die einfache elektronische Signatur hat nur ein sehr geringes Sicherheitsniveau und kann nicht die handschriftliche Unterschrift ersetzen. Sie kann zum Beispiel mit Hilfe einer in ein Dokument eingefügte Grafik eine Unterschrift ersetzen. Alternativ reicht der Name am Ende einer E-Mail. Diese Unterschriftsform wird z.B. für Verträge, Dokumentationen, Bestellungen und Protokolle verwendet. Sie kommt bei mehr als 80% aller elektronischen Signaturen zum Einsatz.
fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
Diese Unterschriftsform wird z.B. bei Gesellschaftsverträgen, Patent-, Marken oder Urherberrechtsverträgen verwendet.
qualifizierte elektronische Signatur (QES)